Maßnahmen an Gewässern
In allen Wasserwirtschaftsämtern Bayerns wird derzeit an der fristgerechten und zweckmäßigen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gearbeitet. Diese fordert bis zum Jahr 2015 für alle Länder Europas den "guten Zustand" ihrer Gewässer.
Auf dem Weg dorthin wird der Zustand der Gewässer von der Wasserwirtschaftsverwaltung erhoben, analysiert und bewertet, werden Bewirtschaftungspläne aufgestellt und Maßnahmen- und Überwachungsprogramme durchgeführt.
Maßnahmen an Gewässern
Renaturierung Pegnitz (Stadt am Fluss)
Die Pegnitz durchzieht Nürnberg auf eine Länge von ca. 14 km. Sie ist als Gewässer I. Ordnung eingestuft, ihr Einzugsgebiet beträgt am Pegel Lederersteg in Nürnberg rund 1200 km². Der Mittelwasserabfluss liegt bei rund 12 m³/s.
Gewässerbewirtschaftung
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Staaten Flüsse, Seen und das Grundwasser zu schützen. Ziel ist das Erreichen des "guten Zustands" der Gewässer bis spätestens 2027. Der Kartendienst Gewässerbewirtschaftung gibt Auskunft über den Zustand ausgewählter Gewässer und geplante Maßnahmen im Amtsbereich.