Gewässerrandstreifen

Landkreisweise werden die Gewässer 3. Ordnung auf ihre Gewässerrandstreifenpflicht überprüft. Für die Stadt Schwabach und den Landkreis Roth ist die Begehung und Einstufung abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in Karten dargestellt.

Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre.