Konzept und Planung


Projekt-Daten

Gewässer: Gründlach, Gew.II.Ordnung
Bemessungsabfluss HQ100 +Klimazuschlag 15%: 16,5 m³/s
Stand: im Haushaltrechtlichen Verfahren

Um die Hochwassersituation für die Bevölkerung zu entschärfen ist ein Schutz der Bebauung geplant. Ziel ist es, die Hochwassergefährdung zu verringern und Neunhof bis zum Schutzziel von HQ100+15% vor Hochwasser zu schützen.

Im Rahmen des Vorhabens sollen drei Maßnahmenabschnitte realisiert werden:

  • Absenkung der Kreuzäckerstraße
  • Hochwasserschutzwände im Bereich der Bebauung des Ortsteils Neunhof
  • Wegerhöhung im Bereich des Neunhofer Forstes

Maßnahme 1: Absenkung der Kreuzäckerstraße

Bei der hydraulischen Berechnung des Überschwemmungsgebietes der Gründlach zeigte sich die Kreuzäckerstraße als ein Abflusshindernis. Ein 120 m langer Abschnitt der Straße soll daher im Rahmen des Hochwasserschutzes um ca. 0,6 m abgesenkt werden. Im Zuge dessen wird die Entwässerungsmulde vor der Straße so gestaltet, dass sie zukünftig dem Ochsengraben zufließet. Derzeit mündet der Entwässerungsgraben des Straßenabschnittes in den Lachgraben unmittelbar vor einem unzureichend leistungsfähigen Durchlass. Die Folge ist ein zusätzlicher Rückstau. Geplant ist, ein Durchlass nördlich der Straßenabsenkung Kreuzäckerstraße zu bauen und damit das Hochwasser über einen neuen Grabenabschnitt in den Ochsengraben zu leiten.

Maßnahme 2: Hochwasserschutzwände im Bereich der Bebauung des Ortsteils Neunhof

Die Bebauung des Ortsteils Neunhof wird durch zwei Hochwasserschutzwände gegen Hochwasser gesichert. Eine Wand mit einer Länge von ca. 175 m und Höhen zwischen 0,30 m und 0,60 m über Gelände erstreckt sich vom nordöstlichen Rand des Reiterhofes entlang der Bebauung zuerst nach Süden, im weiteren Verlauf nach Westen bis kurz vor die Obere Dorfstraße. Damit die Flächen jenseits der Schutzwand weiterhin erreichbar bleiben, ist im Bereich des Reiterhofes eine Überfahrt über die Hochwasserschutzwand vorgesehen. Eine zweite Hochwasserschutzwand mit einer Länge von ca. 85 m und bis 0,40 m Höhe verläuft von der Oberen Dorfstraße ausgehend Richtung Osten.

Maßnahme 3: Wegerhöhung im Bereich des Neunhofer Forstes

Im Bereich des Neunhofer Forstes wird der Weg auf einer Länge von etwa 300 m abschnittsweise um ca. 0,3 m erhöht. Dadurch wird der Abfluss nach Süden hin begrenzt. Sowohl die bestehenden Straßendurchlässe als auch die beidseitigen Gräben neben der Straße bleiben bestehen oder werden bedarfsgemäß erneuert. Die Wegerhöhung mit den Durchlässen bewirkt im Hochwasserfall einen gedrosselten Wasserabfluss in den südlich gelegenen Wald. Erst ab einem Abfluss von 4 m³/s (entspricht etwa einem HQ5) wirkt sich die Maßnahme auf die Umgebung aus. Bei einem geringeren Abfluss bleibt die Hochwassersituation unverändert.

Weiteres Vorgehen

Das Wasserrechtliche Verfahren ist abgeschlossen. Derzeit befindet sich die Planung im Haushaltsrechtlichen Verfahren. Nach Abschluss aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen erfolgt die Ausführungsplanung.