EG-Wasserrahmenrichtlinie

Alle natürlichen Gewässer in Europa sollen gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie den sog. "guten Zustand", alle künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer das sog. "gute Potenzial" erreichen. Für Gewässer, die dieses Ziel verfehlen, sind Maßnahmen auszuarbeiten und durchzuführen. Die zielgerichtete und koordinierte Planung erfolgt in Bewirtschaftungsplänen mit Maßnahmenprogrammen für ganze Flussgebietseinheiten. Bis Ende 2021 werden die Bewirtschaftungspläne für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 aktualisiert. Die interessierte Öffentlichkeit kann bis zum 22. Juni 2021 zu den ausgelegten Dokumenten Stellung nehmen und Anregungen einbringen.

Weiterführende Informationen, die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen für den Zeitraum 2022-2027 sowie die bisher verabschiedeten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme seit Dezember 2015 können Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt abrufen:

https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/index.htm

Für einzelne Flusswasserkörper wurden und werden basierend auf den Maßnahmenprogrammen sog. Umsetzungskonzepte für strukturverbessernde Maßnahmen aufgestellt. Die im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg aufgestellten Umsetzungskonzepte können hier eingesehen werden:

https://www.wwa-n.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/index.htm